Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung und der entsprechend gültigen Warnstufen im Wartburgkreis ergeben sich folgende Auswirkungen auf den Verein und unsere Spieler:
- Je nach gültiger Warnstufe gilt sowohl im Trainingsbetrieb 3G / 2G
- Aufgrund der Coronaverordnung des Wartburgkreises sind wir sowohl beim Training, als auch bei Punktspielen, verpflichtet, eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Entsprechend muss sich jeder Spieler vor Trainings- / Punktspielbetrieb im Vorraum der Halle in die Kontaktnachverfolgungsliste mit Gesundheitsstatus eintragen.
- Geimpfte/ / Genesene Spieler können ihren Nachweis beim Vorstand bzw. beim Mannschaftsführer hinterlegen und sich entsprechend in die Liste eintragen.
- Spieler, welche weder geimpft noch genesen sind, müssen sich vor dem Betritt der Halle mit einem Schnelltest unter Aufsicht der Mannschaftsführer testen bzw. einen negativen Schnelltest einer offiziellen Stelle vorweisen.
- Wer keinen Gesundheitsstatus vorweisen kann und sich der Testpflicht verweigert, wird von den zuständigen Mannschaftsführern / Vorstand der Halle verwiesen.
- Gleiches gilt äquivalent für alle Zuschauer bei Punktspielen.
- Nachwuchsspieler müssen sich ebenfalls in die Kontaktnachverfolgungsliste eintragen. Hierbei kann allerdings als Nachweis der Schnelltest der entsprechenden Schulstätte gewertet werden.